Windräder in Österwiehe?

20.06.2023

Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 20.06.2023: Festlegung von Zonen zur Errichtung von Windkraftanlagen

Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

Festlegung von Zonen zur Errichtung von Windkraftanlagen

Auf Grundlage einer Raumwiderstandskarte wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 22.03.2023 vier Zonen zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen definiert, die laut Beschluss einer näheren Untersuchung unterzogen werden sollten (vgl. Drucksache 806/2023). 

In Ausführung des Beschlusses hat die Verwaltung das Büro ansvar beauftragt, tiefergehende Analysen im Stadtgebiet sowie der definierten Suchräume durchzuführen. Hierbei wurden verschiedene Kriterien, wie etwa die Einhaltung eines 400-Meter-Abstands zu Wohngebäuden oder die Ausschlusswirkung von bestimmten ökologisch relevanten Bereichen zugrunde gelegt. Durch diese Vorgehensweise konnten mehrere Bereiche ermittelt werden, in denen die Errichtung von einer oder mehreren Windenergieanlagen aus raum- und fachplanerischer Sicht möglich wäre (s. Anlage 1). 

Diese liegen, mit Ausnahme des nördlichen Bereichs, größtenteils außerhalb der ursprünglichen Suchräume. Die Flächen sind der Anlage entsprechend markiert. Einige Anlagen befinden sich in Abstandsflächen von zu schützenden Bereichen, deren Eignung auch in Abstimmung mit den Fachbehörden genauer zu eruieren ist.

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